Notebook-Story Kapitel 2: Amazon


Ist es denn zu fassen? Will in diesem Internet überhaupt jemand etwas verkaufen? Aber der Reihe nach:

Das von der Liebsten gewünschte Notebook gibt es inzwischen nur noch bei einem Versandhändler und bei Amazon. zum nahezu identischen Preis von 1154,95€ bzw. 1154,98€. Amazon versendet kostenfrei und gibt einen Lagerbestand von 3 Stück an. Also bestellen wir dort.

Bei der Wahl der Zahlungsmöglichkeiten kommt dann die böse Ãœberraschung: Es geht nur per Kreditkarte. Wir haben keine, wollen auch keine. Kreditkarten sind was für Amis, die keine Girokonto kennen. Für Mitteleuropäer gibt es bessere und sicherere Möglichkeiten des Bezahlens — beispielsweise das Lastschriftverfahren.

Amazon macht bei der Gelegenheit Werbung für die ‚eigene‘ Kreditkarte. Man verspricht sekundenschnelle Einrichtung und 20€ Gutschrift. Herausgegeben wird die Kreditkarte von der Landesbank Berlin. Richtig: das sind die mit dem Stollen und den gestohlenen Kreditkartendaten. Die hießen auch mal Bankgesellschaft Berlin und haben mit windigen Immobiliengeschäften dem Steuerzahler einiges an Kosten aufgebürdet.

Was soll’s: wir machen das mit der Amazon-Karte, die wird nach Abschluss des Geschäftes eben sofort wieder gekündigt. es geht auch alles sehr fix. Nur das sich mit dieser Karte das Notebook auch nicht bezahlen lässt. Bis das Anmeldeprozedere mit PostIdent nicht vollständig ist, gilt ein Limit von 210€. Anruf bei Amazon (freundlicher, aber leider auch hilfloser Hotlinemitarbeiter) und der Landesbank (die Dame klang eher, als wären wir die Bittsteller) können daran nichts ändern. noch 8 Tage ist das Notebook für die Bestellung reserviert, 7 Tage dauert es voraussichlich, bis die kreditkarte wirklich einsatzbereit ist. Das wird ein spannendes Rennen.

Mal ehrlich Amazon: Warum besteht ihr auf Kreditkartenzahlung? Warum bietet ihr eine Karte an, mit der man dann auch nicht bezahlen kann? Warum macht ihr es den Kunden so schwer, etwas zu bezahlen? Solltet ihr es dem Kunden nicht möglichst leicht machen? Und wann gebt ihr zu, dass das Patent OneClick-Bestellung ungültig ist?