ProMarkt.de mit unwirksamer Klausel in den AGB


nicht lieferbar

Noch zur ProMarkt-Notebook-Geschichte: ProMarkt.de gibt in seinen AGB im Absatz Vetragsschluss an:

ProMarkt ist berechtigt, die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Versandbestätigungsmail innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bei ProMarkt anzunehmen.

das steht in absoluten Gegensatz zu BGB §308 Absatz 1

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
1. (Annahme- und Leistungsfrist)
eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; […]

In einem Geschäft, in dem Preise im Tagesrhythmus fallen und ich in einer Woche schon das selbe Produkt woanders zu deutlich niedrigeren Preisen erwerben kann, ist eine Annahmefrist von 14 Tagen unangemessen lange. In meinem Fall kommt auch noch dazu, dass ProMarkt.de nicht liefern kann. Dadurch verzögert sich der Vertragsschluss auf unbestimmt lange Zeit. Auch das steht im Widerspruch zum Gesetz.

Außerdem verpflichtet sich die Firma nicht, innerhalb einer Frist den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen — nach Ihren AGB könnte sie Kunden wochenlang schmoren lassen.

Stutzig macht einen auch ein zweiter Satz in den ProMarkt-AGB:

Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ProMarkt

Wie will ProMarkt.de Waren versenden und dadurch Verträge schließen, wenn sie die Waren noch nichteinmal selbst geliefert bekommen haben? Oder verschickt ProMarkt Versandbestätigungen für Waren, die sie noch nicht im Lager, geschweige denn versandt haben? Das würde an Betrug grenzen.

Ihr dürft gern die AGB eures Lieblingsversenders mal durchlesen, wie die Regelungen da sind. Ihr werdet sicherlich Andere finden, die es ähnlich handhaben. Und ihr findet hoffentlich auch Händler, die den Kunden noch anständig behandeln. Die Gesetzlichen Grundlagen findet Ihr in den Paragraphen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort findet sich das ehemalige AGB-Gesetz wieder.

Die Namen von Händlern mit fairen und unfairen AGB dürft ihr hier in den Kommentaren auch gern nennen.