Negerkuss und Negerkönig


Vielerorten [1] [2] [3] wird derzeit diskutiert, ob man die Literatur, insbesondere die Kinderliteratur, politisch korrekt umschreiben müsste. Pippi Langstrumpfs Vater soll eben Südseekönig werden.

… und wie man das als Blogger eben so macht, gebe ich ungefragt meinen Senf dazu :) aber vielleicht kann ich auch einen neuen Aspekt in die Diskussion einbringen, die die Alte ist und sich nur einen neuen Schauplatz gesucht hat.

Persönlich sehe ich die PC-Diskussion ambivalent. Ich habe mich daran gewöhnt, dass Negerküsse nun schon seit Jahren Schaumküsse heißen – trotzdem vermisse ich diesen unkorrekten Begriff. Unter dem Namen habe ich als Kind diese leckere Süßspeise kennen gelernt – dementsprechend ist meine Assoziation dazu nicht negativ und wird es wahrscheinlich auch nie. Den alternativen Begriff „Mohrenkopf“ finde ich übrigens abscheulich und abwertend – zu beschreibend und vergleichend und damit abwertend.

Wie sehr war ich dann aber geschockt, als Neger in einem ganz anderen Zusammenhang in einer alltägliche Unterhaltung auftauchte: Der Kfz-Mechaniker meines Vertrauens merkte an, bevor man ein neues Ichweissnichtmehrwas einbauen könnte, sollte man erstmal das Lager mit einem Negerkeks reinigen.

[ein kurzer Moment unangenehmer Stille folgte.]

Ich war etwas konsterniert und habe mit mir gerungen, ob ich den Kollegen auf diese politisch unkorrekte Bezeichnung und mein Unbehagen damit hinweise. Ich habe für mich beschlossen, dass das nichts bringt. Unter Handwerkern ist der Ton rauer und so manche Bezeichnung für Werkzeug ist fraglicher Herkunft – Niemand sagt wirklich Rollgabelschlüssel. Außerdem hätte ich wohl nicht mehr erfahren, was er mit meinem Auto nun wirklich gemacht hat. (Mich interessiert so etwas.)

Negerkeks® ist allerdings nicht nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine meist schwarze Schleifscheibe – es ist ein Produktname und war bis zum 29.02.2012 eine eingetragene Marke. Unter der Nummer 304557374 kann man die Infos dazu beim Deutschen Patent- und Markenamt ansehen.

Bemerkenswert ist, dass die Marke erst 2004 ohne Widersprüche eingetragen wurde. Nun gut, die Marke ist ja Anfang 2012 auf Antrag Dritter gelöscht worden. Man möchte meinen, nun wäre alles gut.

Leider lässt sich nicht ergründen, wie die Dritten ihren Antrag begründet haben – es gibt nur den Hinweis auf die absoluten Schutzhindernisse. Die können Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten sein, aber auch Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind, sein. Das Markenblatt (02/2011 und 13/2012) geben auch keinen Aufschluss darüber, wer die Löschung Beantragt hat. Wegen der späten Eintragung vermute ich, dass der Einspruch lautete: Wir haben das schon immer so genannt, das könnt ihr deswegen nicht schützen, wir wollen das weiterhin so nennen.

Die Löschung hat nun einen wesentlichen Effekt: Jeder kann seine schwarzen Schleifscheiben unter dieser Bezeichnung verkaufen. Und es wird auch fleißig getan.